Die Hausverwaltung Bearm überzieht ihre Mieterinnen und Mieter gerade mit Briefen, in denen sie diese aufgefordert, beim Aufsuchen ihrer Mietkautionen behilflich zu sein. Die ehemaligen Eigentümer staunen und wundern sich. Schließlich haben sie die Kautionen ordnungsgemäß an den neuen Eigentümer übergeben und werden nun der Unterschlagung bezichtigt. Bearm lügt! Oder will Bearm sich etwa an unseren Kautionen vergreifen …?
2 Antworten auf „Bearm die zweite oder quo vadis Kaution“
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Auch wir sind Opfer der BEARM GmbH geworden. Wir sind im Mai 2014 ausgezogen und haben im Oktober um Rückzahlung der Kaution gebeten. Seit dem gibt es keinerlei Reaktion mehr.
Im Januar werden wir jetzt das Mahnverfahren einleiten.
Auch in der Stephanstr. 52 wurden diese Briefe den Mietern zugesandt.
Wir haben Unterlagen der alten Verwaltung, wonach die Kaution ordnungsgemäß überwiesen wurde. Nachdem wir die BEARM mit dieser Fakten konfrontiert haben, wurde ins bestätigt, dass sie das Geld erhalten hätten. Uns wurde auch zugesagt, dass wir eine Kontoauszug über das neue Mietkautionskonto erhalten würden. Haben wir bisher aber immer noch nicht keine entsprechende Mitteilung erhalten.
Der Hausverwaltung obliegt eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wird dieser nicht nachgekommen, kann dies möglicherweise im Sinne des § 266 StGB strafbar sein.